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MELDUNG/273: Ein Naturpark braucht keine Windkraftanlagen (NABU TH)


NABU Landesverband Thüringen - 20. Oktober 2016

Ein Naturpark braucht keine Windkraftanlagen

NABU Thüringen spricht sich gegen eine Aufweichung der Verordnung des Naturparkes Thüringern Schiefergebirge/Obere Saale zugunsten neuer Vorranggebiete für Windenergie aus


Der Naturschutzbund (NABU) Thüringen lehnt die geplante Änderung der Verordnung des Naturparkes Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale zugunsten neuer Vorranggebiete für Windenergie ab. Die Naturschützer sehen eine Gefahr für windkraftsensible Arten wie zum Beispiel für den Schwarzstorch und den Uhu. Ebenso werden erhebliche Konflikte mit Zugvogelarten, die das Plothener Teichgebiete ansteuern, erwartet.

Jena - Der Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale zählt zu einer der reizvollsten Landschaften in Thüringen. Um neue Vorranggebiete für die "Windenergie" zu schaffen, möchte das Land Thüringen die Verordnung des Naturparkes aufweichen. "Aus unserer Sicht, sind in dem derzeit in der Auslage befindlichen Regionalplan für Ostthüringen, schon genügend Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen", sagt Hans Reip der Energieexperte des NABU Thüringen. "Es gibt keinen hinreichenden Grund zur Ausweisung weiterer Eignungsflächen in bestehenden Nationalen Naturlandschaften zu denen der Naturpark gehört."

Aus Sicht des NABU fehlen eine ausreichende Begründung und ein nachvollziehbarer Anlass, um die Verordnung des Naturparkes zu Gunsten der Windenergie zu ändern. "Es fehlt außerdem eine umfassende Prüfung auf die mögliche Betroffenheit von Schutzzielen im Naturpark", so Reip. Als Schutzziele nennt er zum Beispiel, den Lebensraum der heimischen Tier- und Pflanzenarten zu schützen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu beheben. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind bei Änderung der Verordnung des Naturparkes Prüfungen auf die Betroffenheit dieser Schutzziele unabdingbar. Laut NABU werden durch die Windkraftanlagen sogar neue Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes geschaffen statt behoben.

Einen weiteren Grund für die Ablehnung der Änderung der Verordnung sehen die Naturschützer in der Gefährdung von windkraftsensiblen Arten, die im Nahbereich der geplanten Vorranggebiete vorkommen. Rainer Hämmerling, der Kreisvorsitzende des NABU Saalfeld-Rudolstadt und weitere vor Ort aktive Vogelexperten nennen diese beim Namen: "Im Nahbereich der geplanten Vorranggebiete liegen die Naturschutzgebiete "Mittelgrund" und "Heinrichstein". Windkraftsensible Arten wie Schwarzstorch, Uhu und Wanderfalke kommen hier vor. Im Naturschutzgebiet "Heinrichstein" existiert zudem eine der größten Baumbrüterkolonien von Dohlen in Thüringen." In dieser Gegend Windkraftanlagen aufstellen zu wollen hält Rainer Hämmerling für einen fatalen Fehler mit unabsehbaren Folgen für die in den Schutzgebieten vorkommenden Arten. "Im Thüringer Schiefergebirge hat beispielsweise der Schwarzstorch einen seiner Verbreitungsschwerpunkte im Freistaat. Dort Windräder installieren zu wollen ist verantwortungslos, das Risiko zum Schlagopfer zu werden ist für den Vogel einfach zu groß", so Hämmerling.

Die vom Land ins Auge gefassten Flächen für die Windkraftanlagen liegen südwestlich des Plothener Teichgebietes, einem überregional bedeutsamen Rastgebiet für Zugvögel. Die Hauptzugrichtung ist von Nordost nach Südwest. Der NABU erwartet hier erhebliche Konflikte mit ziehenden windkraftsensiblen Vogelarten.

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Quelle:
Pressemitteilung, 20.10.2016
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Thüringen
Leutra 15, 07751 Jena
Tel. 0 36 41/60 57 04, Fax 0 36 41/21 54 11
E-Mail: LGS@NABU-Thueringen.de
Internet: www.NABU-Thueringen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2016

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