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MASSNAHMEN/123: Werraversalzung - Stellungnahme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WWA)


Werra-Weser-Anrainerkonferenz e. V. - 11.06.2009

Werraversalzung

WWA nimmt Stellung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie


Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtline in deutsches Recht und in deutsche Genehmigungspraxis wird entscheidenden Einfluss auf die Frage haben, ob die Werra für alle Zeiten ein Salzwasserfluss bleiben muss. Am 22. Juni endet die Möglichkeit für Kommunen, Verbände und Bürger, zu den bisherigen Maßnahmen der Landesregierungen Stellung zu beziehen. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert, dass die Flüsse von allen Anrainern gemeinsam bewirtschaftet werden müssen und dass die Diskussion um die Bewirtschaftungspläne öffentlich geführt werden muss. Schon bei der Vorlage der Entwürfe hat die hessische Landesregierung die von Brüssel gesetzte Frist zum 22. Dezember 2008 um mehrere Monate überschritten. Die Bewirtschaftungspläne sollen in allen Flussgebietseinheiten das Erreichen eine "guten ökologischen Zustandes" bis zum Jahre 2015 sicherstellen. Das Land Hessen, der Freistaat Thüringen und die K’S Kali Gmbh haben sich in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 04.02.2009 darauf geeinigt, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahre 2039 auszusetzen und die Werra in dem jetzigen schlechten ökologischen Zustand zu belassen. Gegen diesen Vertrag klagt eine Klagegemeinschaft aus Kommunen und Fischereiverbänden aus den Ländern Thüringen, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die öffentliche Diskussion wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In Nordrhein-Westfalen wurden regionale Runde Tische gebildet, die öffentlich tagen und an denen jeder Interessierte teilnehmen kann. In Hessen dagegen gibt es keine öffentlichen Veranstaltungen, den Bürgern steht nur ein Internetbriefkasten zur Verfügung. Die öffentliche Beteiligung soll hier ersetzt werden durch die Ergebnisse eines hinter verschlossenen Türen tagenden "Runden Tisches", der aber bis zum Ende der Offenlegungsfrist keine Ergebnisse vorlegen wird. Er wird seit Monaten wegen seiner einseitig industriefreundlichen Haltung kritisiert. Es wird deshalb wichtig sein, dass die interessierten Bürger, Vereine, Verbände und Kommunen gegen diese Art, die Wasserrahmenrichtlinie "umzusetzen", Stellung beziehen. Dies ist bis zum 22. Juni 2009 durch formlose Schreiben an die jeweiligen Umweltministerien möglich. Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. hat zur Unterstützung überregional gültige Gesichtspunkte zusammengestellt, die als Leitlinie bei Einwendungen dienen können Die Dokumentation ist zu beziehen über den Vorsitzenden der Werra-Weser-Anrainerkonferenz.


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Quelle:
Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.
Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender
Erster Stadtrat Witzenhausen
Tel.: 0 55 45/95 01 08


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2009