Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → LEBENSRÄUME

RECHT/025: Gewerbegebiet contra Natur - BUND klagt gegen Kreis Kleve (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 9. Februar 2009

Gewerbegebiet zerstört Tweestrom / Schlampige Planung

BUND klagt gegen Kreis Kleve


Düsseldorf, 09.02.2009 - Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen den Kreis Kleve erhoben. Anlass ist die rechtswidrige Zerstörung eines Altrheinarmes ("Tweestrom") für ein Gewerbegebiet. Mit der Klage beantragten die Umweltschützer, den Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Gewässers im Gewerbegebiet Kleve Nord aufzuheben. Unterstützt wird die BUND-Klage von örtlichen Umweltaktivisten und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU).

Der Tweestrom genannte Altrheinarm ist Teil einer wichtigen Biotopverbundachse. Er stellt die einzige Verbindung des europarechtlich geschützten FFH-Gebiets 'Rindernsche Kolke' mit dem Landschaftsschutzgebiet 'Kermisdahl' dar. Zur Erweiterung eines Gewerbebetriebs soll er auf einer Länge von 400 m zugeschüttet werden. Als Ausgleich für diesen gravierenden Eingriff sieht der Planfeststellungsbeschluss einen Entwässerungsgraben vor, der nach Ansicht der Naturschützer keine der erforderlichen ökologischen Funktionen erfüllen kann.

Zwar wurde für die geplante Gewässerverfüllung pro forma ein Planfeststellungsverfahren nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz durchgeführt. Allerdings verstößt der Planfeststellungsbeschluss nach Auffassung des BUND gegen eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen.

Paul Kröfges, BUND-Landesvorsitzender: "Der Fall ist ein Paradebeispiel für eine schlampige Planung. Der zu verfüllende Gewässerabschnitt wurde erst gar nicht auf geschützte Tierarten untersucht. Die Ignoranz der Behörden gipfelt in der Feststellung, dass die Beseitigung eines Gewässers keine Verschlechterung des Gewässerzustandes darstelle, da das Gewässer schließlich nicht mehr existiere."

Obwohl direkt angrenzend seit mehreren Jahren Biberfamilien leben und auch schon Biber in diesem Bereich gesehen wurden unterließen es die Behörden, die Bedeutung des Tweestroms für diese durch europäisches Recht geschützte Art zu untersuchen. Auch weitere streng geschützte Tierarten wie Steinbeißer (Cobitis taenia), Groppe (Cottus gobio) und der vom Aussterben bedrohte Bitterling (Rhoedus armarus) blieben unberücksichtigt. Dazu ist das Gebiet von hoher Bedeutung für Brutvögel wie den Eisvogel (Alcedo atthis).

Obwohl die Naturschutzverbände die Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Verbändebeteiligung auf die zahlreichen Planungsdefizite hingewiesen hatte, genehmigte der Kreis Kleve die Zerstörung des Tweestroms.

BUND und NABU hoffen jetzt, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Planfeststellungsbeschluss aufhebt.


*


Quelle:
Presseinformation Nr. 07, 9. Februar 2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2009