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RECHT/052: Teilerfolg für Schutzgebiet im Steigerwald (BN)


Bund Naturschutz in Bayern e.V. - München, 1. September 2015

Teilerfolg für Schutzgebiet im Steigerwald


Die Bäume im vor kurzem aufgehobenen Schutzgebiet "Hoher Buchener Wald" dürfen vorerst nicht gefällt werden. Das hat der BUND Naturschutz zusammen mit dem Landesbund für Vogelschutz durch ein Eilverfahren erwirkt. Die Bäume erhalten damit eine Atempause zumindest bis Ende des Jahres.

Zwar liegt noch keine gerichtliche Entscheidung über das Eilverfahren vor, doch wie aus einer Erklärung der Landesanwaltschaft Bayern hervorgeht, bleiben die Bäume im Waldschutzgebiet "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" zumindest bis zu der Gerichtsentscheidung vom Fällen verschont. Die Bayerischen Staatsforsten haben sich zudem selbst verpflichtet, bis Ende 2015 keine Bäume in dem ehemaligen Schutzgebiet zu fällen. Damit hat das Eilverfahren von BUND Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) einen ersten Erfolg zum Schutz der Buchenwälder gezeitigt.

Mit dem Eilantrag haben BN und LBV beantragt, dass die Verordnung zur Aufhebung des Schutzgebietes - der Persilschein für den weiteren Holzeinschlag - bis zur Entscheidung über die eigentliche Klage, eine Normenkontrollklage, außer Vollzug gesetzt wird. Durch die Normenkontrollklage soll die Ungültigkeit der Aufhebung bewiesen werden.

"Das ist ein erster Teilerfolg für den Schutz der Buchenwälder. Wir sind zuversichtlich, dass die Gerichte in ihrer Entscheidung des Eilantrags dem internationalen Wert des Waldschutzgebietes Rechnung tragen werden," so Norbert Schäffer, Landesvorsitzender des LBV. Schäffer begrüßt auch die Selbstverpflichtung der Bayerischen Staatsforsten, bis Ende 2015 keinerlei Baumfällungen im ehemaligen Schutzgebiet vorzunehmen.

Der BN-Landesvorsitzende Hubert Weiger betont: "Für eine Anstalt des öffentlichen Rechts muss es unseres Erachtens auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass hier nicht vorzeitig Fakten geschaffen werden. Ein europaweit bedeutendes Buchenschutzgebiet wieder zum Fällen frei zu geben, wäre ein internationaler Skandal und würde ganz Bayern in ein ungünstiges Licht tauchen. Jeder Eingriff in diese Wälder würde die natürliche Waldentwicklung wieder um Jahrzehnte zurück werfen - und dies letztendlich für einen vergleichsweise geringfügigen Gewinn aus dem Holzverkauf."

Intakte Natur ist Bayerns wertvollster Schatz

Bayern trägt als waldreiches Bundesland weltweit große Verantwortung für den Schutz von Buchenwäldern. Die Wälder im Nordsteigerwald zählen zu den ökologisch wertvollsten Buchenwäldern in Deutschland und sind deswegen prädestiniert für einen Nationalpark. Diese Wälder sollten für Artenschutz, Erholung und Regionalentwicklung genutzt werden, nicht für den Holzverkauf wie die deutschen Durchschnittswälder. Ein späterer Holzeinschlag in dem Gebiet würde die Beteuerungen der Staatsregierung zum Schutz der Buchenwälder als Lippenbekenntnisse entlarven.

Ein verbesserter Naturschutz im Wirtschaftswald durch das Trittsteinkonzept ist sehr wichtig, steht aber auf einem ganz anderen Blatt. "Das Trittsteinkonzept ist dazu da, Schutzgebiete zu ergänzen, nicht sie zu ersetzen," sind sich Weiger und Schäffer einig.

Im April 2014 hatte das Landratsamt Bamberg in den Staatswäldern des Steigerwaldes das größte Waldschutzgebiet Nordbayerns ausgewiesen. Damit setzte es sowohl Beschlüsse des Kreistages und der Gemeinde Ebrach als auch nationale und internationale Vorgaben um. Doch Ende August hatte die Regierung das Waldschutzgebiet in einem skandalösen Vorgang wieder aufgehoben, um die Holznutzung dort zu sichern. Tausende von dicken Bäumen sind seitdem von der Fällung bedroht.


weitere Infos zum Streit um das Schutzgebiet "Hoher Buchener Wald" im Steigerwald
http://www.bund-naturschutz.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/artikel/steigerwald-bn-und-lbv-klagen-fuer-den-schutz-der-buchenwaelder.html?no_cache=1&cHash=7cbc86251a5537e2dad3dfded5bd3cf1

mehr über den Steigerwald und seine Naturschätze:
www.ja-zum-nationalpark-steigerwald.de

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Quelle:
Presseinformation, 01.09.2015
Herausgeber:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
Dr.-Johann-Maier-Str. 4, 93049 Regensburg
Tel. 0 941/ 2 97 20-0, Fax 0 941/ 2 97 20-30
E-Mail: info@bund-naturschutz.de
Internet: www.bund-naturschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2015

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