Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Pressemitteilung vom 3. Mai 2023
BUND-Rechtsgutachten:
Fischerei mit Grundschleppnetzen im Meeresschutzgebiet
unrechtmäßig
Fischerei mit Grundschleppnetzen im Nordsee-Schutzgebiet Doggerbank ist gesetzeswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
- Fischerei bisher ohne Verträglichkeitsprüfung
- Klage gegen bestehende Fangerlaubnis möglich
- Fischereiminister Özdemir muss handeln
Das BUND-Meeresschutzbüro hat die nationale und europäische
Rechtsgrundlage zur Grundschleppnetzfischerei in
Meeresschutzgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone von der
Kanzlei Ocean Vision Legal prüfen lassen. Das Ergebnis ist
eindeutig: Die Fangerlaubnis mit Grundschleppnetzen in dem
Nordsee-Schutzgebiet 'Doggerbank' verstößt gegen geltendes Recht.
Gutachterin Anna von Rebay: "Die Grundschleppnetzfischerei ist nicht mit den Erhaltungszielen der Schutzgebietsverordnung der Doggerbank vereinbar. Eine Fangerlaubnis hätte nur vergeben werden dürfen, wenn zuvor eine Verträglichkeitsprüfung mit den Erhaltungszielen des Gebietes durchgeführt wurde. Ohne eine solche Prüfung der Umweltauswirkungen der Fischerei in dem Meeresschutzgebiet ist die Vergabe von Fangerlaubnissen unrechtmäßig. Sie kann mit einer Klage angefochten werden."
Fischerei mit Grundschleppnetzen ist eine der größten Bedrohung für die Lebensräume und Artengemeinschaften in den Schutzgebieten. Mit dieser zerstörerischen Fangmethode wird noch immer im Großteil aller deutschen Meeresschutzgebiete gefischt. Erst im Februar 2023 hatte Deutschland zusammen mit der Europäischen Kommission erste Maßnahmen eingeführt, die mobile grundberührende Fischerei in Teilen der Nordsee-Schutzgebiete einzuschränken. Für die Doggerbank gelten jedoch weiterhin keine Einschränkungen. Daher hat der BUND diese Praxis prüfen lassen.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: "Fischereiminister Cem Özdemir muss jetzt dafür sorgen, dass die Grundschleppnetzfischerei auf der Doggerbank eingestellt wird und keine weiteren Fangerlaubnisse ohne eine vorhergehende Verträglichkeitsprüfung vergeben werden. Zusammen mit dem Bundesumweltministerium muss er das europäische und nationale Naturschutzrecht in unseren Meeren ohne weitere Umwege und Verzögerungen umsetzen."
Deutschland muss im Rahmen der Gemeinsame Fischereipolitik der EU
ein vollständiges Verbot der Grundschleppnetzfischerei in
Meeresschutzgebieten verhandeln, um nach knapp 20 Jahren endlich
einen effektiven Schutz des Meeresschutzgebietes zu erreichen.
Dieses Vorgehen hat auch die Europäische Kommission erst kürzlich
mit dem Fischerei-Aktionsplan vorgeschlagen. Darin wird ein
vollständiges Verbot von Grundschleppnetzfischerei in
Meeresschutzgebieten bis 2030 empfohlen.
Das Rechtsgutachten von Dr. Anna von Rebay im Auftrag des BUND
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/meere/BUND_Rechtsgutachten_Grunschleppnetzfischerei_Doggerbank_03-05-2023.pdf
Hintergrund und Zusammenfassung des Rechtsgutachtens
https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-rechtsgutachten-fischerei-mit-grundschleppnetzen-in-meeresschutzgebieten
Meeres- und Küstennaturschutz der Nord- und Ostsee
https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/positionen-zum-meeres-und-kuestennaturschutz-der-nord-und-ostsee/
BUND-Themenseite Meeresschutzgebiete
http://www.bund.net/meere/meerespolitik/meeresschutzgebiete
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Quelle:
BUND-Pressedienst, 03.05.2023
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
Email: bund(at)bund.net
Internet: www.bund.net
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 5. Mai 2023
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