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SCHUTZGEBIET/887: Verbesserungsbedarf... 20 Jahre Nationalparkgesetz (Schutzstation Wattenmeer)


Schutzstation Wattenmeer - Presseinformation, 8. Januar 2020

20 Jahre Nationalparkgesetz

Naturschutzverbände sehen Verbesserungsbedarf


Am 1.1.2000 trat 15 Jahre nach Einrichtung des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ein neues Nationalparkgesetz in Kraft.

Anlässlich des zwanzigjährigen Jubiläums zieht Harald Förster, Geschäftsführer der Schutzstation Wattenmeer, eine durchwachsene Bilanz: "Die damaligen Anstrengungen von Nationalparkverwaltung, Verbänden und Wissenschaft haben sich zwar gelohnt, aber bei der Umsetzung des Gesetzes gibt es einiges zu tun." Nach wie vor sei z.B. die Ölförderung an der Mittelplate im Nationalpark gestattet. Verbesserungsbedarf sieht er auch beim Walschutz und der fischereifreihen Zone.

"Die Schaffung des ersten europäischen Walschutzgebietes vor Sylt und Amrum war damals ein großer Erfolg", meint Förster. Leider sei der Schutz der Schweinswale aber weiterhin lückenhaft. "Gerade dort, wo Kleinwale mit ihrem Kälbern in Strandnähe auf Nahrungssuche sind, gilt das Gesetz nicht", so der Geschäftsführer. Ein Streifen von 150 Metern Breite ist vom Nationalpark ausgespart. Beim Schutz der Wale sei man deshalb auf das Goodwill der Inselgemeinden angewiesen, die schnelle Wasserfahrzeuge in Strandnähe derzeit nicht dulden. "Wer garantiert, dass diese lockere Vereinbarung die nächste Kommunalwahl übersteht?", fragt Förster.

Ein weiterer Kritikpunkt der Naturschützer ist die fischereifreihe Zone südlich des Hindenburgdammes. "Die Zone ist eine Nullnummer", befindet Förster. Bisher ist die Nullnutzungszone nicht einmal in amtlichen Seekarten verzeichnet mit dem Ergebnis, dass die Sperrzone illegal befischt wird. Die Lage der fischereifreien Zone sei zudem ökologisch widersinnig: "Es gibt in dem Gebiet kein größeres Prielsystem, das bei Niedrigwasser als Rückzugsgebiet dienen kann", sagt der Naturschützer.

"Vor zwanzig Jahren konnte mit der Nationalparknovelle viel erreicht werden. Besonders die an die Wattströme angelehnten neuen Kernzonen haben zu einer deutlichen Verbesserung des Schutzes beigetragen", sagt Förster. Den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes, nach denen ein überwiegender Teil eines Nationalparks frei von menschlichen Nutzungen sein soll, werde der Nationalpark aber nach wie vor nicht gerecht: "Lediglich drei Prozent des Nationalparks sind für Grundschleppnetze gesperrt und selbst dort wird illegal gefischt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf", fordert Förster.

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Quelle:
Presseinformation, 08.01.2020
Herausgeber:
Naturschutzgesellschaft Schutzstation Wattenmeer e.V.
Pressestelle
Grafenstraße 23, 24768 Rendsburg
Tel.: 04331/23 6 22, Fax:04331/25 24 6
Internet: http://www.schutzstation-wattenmeer.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Januar 2020

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