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VERBAND/021: Naturschutzverbände untermauern Kritik an Eingriffen in die Unterelbe (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 27. Mai 2009

+++ Gemeinsame Pressemitteilung +++ Gemeinsame Pressemitteilung +++

NABU, BUND, LNV: Naturschutzverbände untermauern Kritik an Eingriffen in die Unterelbe


Neumünster, Kiel, 27. Mai 2009 - Am 25. und 26. Mai 2009 fand in Brunsbüttel die schleswig-holsteinische Anhörung zur geplanten Elbvertiefung statt. NABU, BUND und LNV wiesen dabei auf die Unzulänglichkeit der Planungen und die zu erwartenden gravierenden Auswirkungen auf das sensible Ökosystem der Unterelbe hin. Ergebnis: Der Landschaftspflegerische Begleitplan LBP, der mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen konkret benennen soll, muss wegen gravierender Mängel neu erstellt, ausgelegt und erörtert werden. Differenzen in der Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das sensible Ökosystem blieben in der stark von fachlichen Kontroversen geprägten Debatte bestehen.

Die Verbände wiesen in der Erörterung vehement auf die schwerwiegenden, erheblichen Eingriffe in ausgewiesene NATURA 2000-Gebiete und auf die aus ihrer Sicht methodisch und inhaltlich unzulänglichen Planfeststellungsunterlagen hin. 2.000 ha Elbfläche sind nach Angaben der in Personalunion auftretenden Vorhabensträger und Genehmigungsbehörde konkret von den Ausbaumaßnahmen betroffen, fast 40 Mio. Tonnen Material sollen ausgebaggert werden, ohne dass die erwarteten erheblichen Auswirkungen auf europäische Schutzgebiete ausreichend anerkannt werden. NABU, BUND und LNV gehen davon aus, dass die Eingriffe umfangreiche Kohärenzmaßnahmen nach sich ziehen müssen.

Als 'völlig unzureichend' wurde in der Erörterung der landschaftspflegerische Begleitplan LBP bewertet, der den notwendigen formalen und inhaltlichen Anforderungen nicht entspricht. So fehlen konkrete Maßnahmen zum Ausgleich der erheblichen Eingriffe in das Ästuar. Anhörungs- und Genehmigungsbehörde stimmten schließlich den Verbänden in ihrer Kritik zu. Der diesbezügliche Teil der Planung wird vollständig überarbeitet werden müssen.

Ein weiterer rechtlicher Kritikpunkt der Naturschutzverbände: Nach der Elbvertiefung von 1999 wurde der WSD ein Beweissicherungsverfahren - andauernd bis zum Jahr 2015 - auferlegt, das die Auswirkungen der damaligen Vertiefung und die Zuverlässigkeit vorheriger Prognosen überprüfen sollte. Die erneute Vertiefung ohne abgeschlossene Beweissicherung missachtet jedoch den bestehenden Planfeststellungsbeschluss. Die Genehmigungsbehörde ließ offen, ob dieser nun aufgehoben werden muss.

Die Verbände konnten schließlich darlegen, dass die technischen Strombaumaßnahmen in der Medemrinne im Widerspruch zu den Schutz- und Erhaltungszielen des FFH-Gebietes stehen. Die Medemrinne liegt an der Südgrenze des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und ist eines der letzten unberührten Sandriffe. Hier gestalten die Kräfte der Nordsee mit den Gezeiten tiefe Rinnensysteme. Das geplante Vorhaben stellt unzweifelhaft einen erheblichen Eingriff in ein EU- rechtlich geschütztes Gebiet dar, das in dieser Ausprägung ein wesentlicher Teil unseres Naturerbes ist. Das vorgesehene Strombauwerk soll die charakteristische Dynamik unterbinden. Die Planer nehmen dabei bewusst eine Verlagerung der Gezeitenenergie in den Nationalpark hinein in Kauf. Kuriose Betrachtung: Die Plangutachter sehen hier keinen Eingriff, sondern einen "Biotopwechsel".

Fazit der Verbände nach einer zwei Tage dauernden, kontroversen Diskussion: Die Planunterlagen sind nicht als Entscheidungsgrundlage für eine Genehmigung einer erneuten Elbvertiefung geeignet. Sie erfüllen nicht die gesetzlich geforderten Bedingungen. Das Vorhaben verstößt damit elementar gegen Landes-, Bundes- und EU-Recht.

Im Internet zu finden unter www.NABU-SH.de


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Quelle:
Presseinformation, 27. Mai 2009
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2009