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OFFENER BRIEF/021: Windenergieplanung - höchst destruktive Haltung gegenüber dem Naturschutz (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 2. Mai 2016

Offener Brief des NABU zur Windenergieplanung:
"Die dem Naturschutz gegenüber höchst destruktive Haltung empört uns!"


Neumünster, 2. Mai 2016: Anlässlich einer aufflackernden Diskussion um Mindestabstände von geplanten WKA-Anlagen zur Horststandorten bedrohter Großvogelarten hat die Staatskanzlei / Landesplanung laut verschiedener Quellen verlauten lassen, die ursprünglich vorgesehenen Tabubereiche für die Windenergienutzung um Nester von Seeadler, Rotmilan, Weiß- und Schwarzstorch in den Teilfortschreibungen der Regionalpläne wieder in Frage zu stellen.

In einem Offenen Brief an den Chef der Kieler Staatskanzlei, Herrn Thomas Losse-Müller, kritisiert der NABU die verlautete Absicht scharf. Der NABU gibt im Folgenden den Offenen Brief zur Kenntnis, der vor wenigen Tagen zugestellt wurde. Den Brief und weitere Hintergrundinfos hat der NABU auch im Internet unter [1] veröffentlicht

Raute


Offener Brief

Sehr geehrter Herr Losse-Müller,

einer der wesentlichen Konflikte des Naturschutzes mit der Windkraft betrifft die Gefährdung bestimmter Großvogelarten wie Seeadler, Rotmilan sowie Weiß- und Schwarzstorch durch den Bau von Windkraftanlagen (WKA) im näheren Umfeld ihrer Brutplätze. Um Verluste bei diesen naturschutzrechtlich streng geschützten Arten weitgehend zu vermeiden, hat das Land im März diesen Jahres folgerichtig beschlossen, den Nahbereich der Brutplätze (sogenannter potenzieller Beeinträchtigungsbereich) zum Tabukriterium zu erklären, d.h. dort keine Errichtung von WKA zuzulassen. Anlässlich eines Scoping-Termins hat der NABU jedoch kürzlich erfahren, dass die Staatskanzlei bzw. die ihr zugeordnete Landesplanung diese Entscheidung wieder massiv in Frage stellt und offenbar auf die Einstufung der potenziellen Beeinträchtigungsbereiche als der Abwägung zu unterwerfende Bereiche hinwirkt.

Diese dem Naturschutz gegenüber höchst destruktive Haltung empört uns!

Zur Situation: Während ursprünglich in Orientierung an den Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten in den potenziellen Beeinträchtigungsbereichen (je nach Art im Radius von 1.000 m bis 3.000 m zum Nistplatz) der Bau von WKA grundsätzlich ausgeschlossen war, wurde diese Regelung 2012 außer Kraft gesetzt. Die potenziellen Beeinträchtigungsbereiche wurden vom Tabubereich zum Abwägungsbereich heruntergestuft. Von nun an durften sie der WKA-Planung unterzogen werden, deren Realisierung vom Ergebnis einer artenschutzfachlichen und -rechtlichen Prüfung abhängig gemacht wurde. Fachliche Grundlage dafür bildeten von den Windkraftinvestoren in Auftrag gegebene ornithologische Gutachten.

In der Praxis attestierten die Gutachter der jeweiligen WKA-Planung fast ausnahmslos die Unbedenklichkeit, d.h. eine signifikante Kollisionsgefährdung wurde fast immer verneint. Trotz aller Versuche des MELUR und LLUR, über methodische Vorgaben gewisse qualitative Standards festzulegen, wiesen weiterhin etliche Gutachten eklatante Mängel beispielsweise bei der Datenerfassung auf. Darüber hinaus gab es oft geradezu abenteuerliche Interpretationen des Datenmaterials - mit dem offensichtlichen Ziel, im Sinne des Auftraggebers die Umsetzung der WKA-Planung nicht zu gefährden. Daraus resultierten nicht zuletzt auch für die unteren Naturschutzbehörden und die Staatliche Vogelschutzwarte im LLUR als zur objektiven artenschutzrechtlichen Prüfung verpflichtete Fachbehörden erhebliche Probleme. Denn der nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz sowie nach der EU-Vogelschutzrichtlinie zwingend notwendige Ausschluss eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos kann auf derart zweifelhafter Grundlage nicht bedenkenlos bestätigt werden. Unter anderem in einem im Juli 2015 geführten Fachgespräch haben NABU, Ornithologische Arbeitsgemeinschaft sowie die unteren Naturschutzbehörden dem MELUR diese äußerst missliche Situation anhand diverser Fallbeispiele verdeutlicht.

Vor diesem Hintergrund zog die Landesregierung im März diesen Jahres auf Anregung des Energiewende- und Umweltministers Habeck berechtigterweise die 'Reißleine' und beschloss, die potenziellen Beeinträchtigungsbereiche um die Brutplätze der genannten Großvogelarten für die WKA-Planung zu 'weichen Tabukriterien' zu erklären und damit die Errichtung von WKA in diesen aus Artenschutzgründen äußerst sensiblen Gebieten wieder grundsätzlich auszuschließen. Der NABU und die anderen Naturschutzverbände sowie die Naturschutzbehörden haben diese Entscheidung ausdrücklich begrüßt. Sehr positiv vermerkt wurde von unserer Seite auch, dass dieser neue Planungsgrundsatz auf den folgenden Regionalkonferenzen bekannt gegeben wurde. Auf der Homepage des Landes wurden zudem die Karten der "vorläufigen Darstellung der Abwägungsbereiche für Windenergienutzung im Rahmen der Teilaufstellung der Regionalpläne" sogleich um die neuen Tabubereiche bereinigt.

Umso fassungsloser ist der NABU deshalb, dass nun wieder - nach nur wenigen Wochen - seitens der Landesplanung eine Kehrtwendung angestrebt wird. Auf einem anlässlich einer WKA-Planung in der Gemeinde Holzdorf (Schleiregion) - dort sollen nach dem Willen des Investors WKA in nur 1.500 m Abstand zu einem langjährig besetzten Seeadlerbrutplatz gebaut werden - anberaumten Scoping-Termin am 20. April 2016 wiesen die Vertreter der als Genehmigungsverfahrensstelle letztlich zuständigen Abteilung Technischer Umweltschutz des LLUR in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die bisherige Entscheidung, die potenziellen Beeinträchtigungsbereiche zu Tabuzonen zu erklären, im Zuge der anstehenden Teilfortschreibung der Regionalpläne durchaus wieder zurückgezogen werden könnte.

Für diesen von der Landesplanung bzw. der Staatskanzlei forcierten Versuch, zu den alten, den Artenschutz geradezu verhöhnenden Zuständen zurückzukehren, können wir keinerlei Verständnis aufbringen. Damit würden wieder unerquickliche Abwägungsprozesse in Gang gesetzt und die Entscheidungen über das Schicksal besonders gefährdeter Arten erneut der gutachterlichen Willkür unterworfen werden. Wir werden es nicht hinnehmen, dass die Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten - immerhin die offiziell für Fragen des Vogelschutz zuständigen Fachorgane der Länder -, bestimmte Radien um die Neststandorte als Tabubereiche von WKA freizuhalten, solcherart mit Füßen getreten werden!

Sehr geehrter Herr Losse-Müller, der NABU bittet Sie eindringlich, diese destruktive Position nicht weiter verfolgen zu lassen. Sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass vor allem auf regionaler Ebene der Unmut der Umweltverbände aufgrund von Bestrebungen, selbst an ökologisch sehr sensiblen Standorten WKA-Planungen mit der Brechstange durchzudrücken, wächst. Mittlerweile häufig fundamental gegen Windkraft eingestellte Bürgerinitiativen versuchen das auszunutzen. Bislang haben wir uns der 'harten Anti-WKA-Riege' mit guten Argumenten entgegen stellen können - dies allerdings von der Überzeugung getragen, dass ökologisch sensible Bereiche Tabuzonen bleiben müssen und dass das auch planerisch umgesetzt werden wird.

Sollte aber diese Grundlage durch unverhältnismäßig zu Lasten von Natur und Landschaft gehende WKA-Planungen beschädigt werden, werden wir als Landesvorstand und Geschäftsführung unseren vor Ort engagierten NABU-Mitgliedern und anderen Umweltschützern nicht länger guten Gewissens erklären können, weshalb wir den Kurs des Landes zum Ausbau der Windenergie weiterhin unterstützen sollten. Im Hinblick auf die allgemein im Lande bröckelnde Zustimmung zum Windenergieausbau wäre es sicherlich ein fatales Signal, wenn die Landesregierung aufgrund unnötiger Konfrontation den immerhin größten Umweltverband des Landes in Sachen Windenergie verprellen würde.

Wegen der Bedeutung des Themas behält sich der NABU vor, dieses Schreiben auch der interessierten Öffentlichkeit zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Heydemann
Stellv. NABU Landesvorsitzender


[1] https://schleswig-holstein.nabu.de/news/2016/staatskanzlei-windkraft.html

*

Quelle:
Presseinformation, 02.05.2016
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2016

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