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STANDPUNKT/380: NABU verabschiedet überarbeitete Windkraftposition (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 27. März 2013 - Naturschutz/Windenergie

NABU verabschiedet überarbeitete Windkraftposition

- Appell für mehr Natur- und Artenschutz beim Ausbau der Windenergie
- Schwerpunkt des Ausbaus muss auf Repowering liegen



Düsseldorf - Gemeinsam mit seinen Gruppen hat der NABU-Landesverband seine Position zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen überarbeitet und nun verabschiedet. Grundsätzlich steht der NABU weiterhin zum Ausbau der Windkraft, fordert aber eine deutliche Veränderung des Ausbauschwerpunktes. "Erste Priorität muss das Repowering alter Anlagen haben, die Ausweisung neuer Standorte darf erst zweite Priorität sein", erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Dies bedeute aus Sicht des NABU, den Rückbau alter, ineffizienter sowie aus naturschutzfachlicher Sicht kritischer Anlagen und den teilweisen Ersatz alter Anlagen durch neue, naturverträgliche, effizientere Windenergieanlagen.

Außerdem fordert der NABU einen stärkeren Schutz der Artenvielfalt als bisher und mehr Transparenz beim Ausbau der Windkraftanlagen. "Jeder Windkraft-Standort muss individuell auf seine Eignung aus ökologischer und ökonomischer Sicht unter Beteiligung der Naturschutzverbände überprüft und das Ergebnis transparent vorgestellt und diskutiert werden", so Tumbrinck weiter. Nur so ließe sich die Akzeptanz der ambitionierten Ausbauplanung in der Öffentlichkeit erhöhen.

Kern der überarbeiteten NABU-Position sei nach wie vor die räumliche Steuerung der Windenergienutzung. So sei die Ausweisung von Windvorrangzonen in der Regionalplanung der fünf Regierungsbezirke NRW‹s dringend erforderlich. Jeder potenzielle Standort innerhalb dieser Zonen müsse eine differenzierte Prüfung anhand eines noch zu entwickelnden Standard-Untersuchungskonzeptes durchlaufen. In diese Untersuchungen seien die anerkannten Naturschutzverbände mit einzubeziehen.

Wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit seien Flächen des europäischen Natura 2000-Schutzgebietsnetzes, Naturschutzgebiete, Nationalparke, nationale Naturmonumente, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile, sowie FFH- und Vogelschutzgebiete laut Windkrafterlass bereits als Tabuzonen für den Ausbau ausgewiesen. "Hier arbeitet NRW schon mit deutlicheren Einschränkungen für die Windenergie als manch anderes Bundesland", so der NABU-Landeschef. Dies müsse auch so bleiben. Künftig müssten aber auch bekannte Brut- und Rastplätze bedrohter Arten, große unzerschnittene Landschaftsräume sowie planerisch ausgewiesene Bereiche für den Schutz der Natur komplett von Windenergieanlagen freigehalten werden, weil hier durch Bau und Betrieb mit nicht auflösbaren Konflikten zu den Zielen des Naturschutzes zu rechnen sei.

Auch ihn Waldgebieten sei in den meisten Fällen eine Windenergienutzung angesichts der ökologischen Beeinträchtigungen nicht zu rechtfertigen. "Nach jeweils individueller, naturschutzfachlicher Prüfung können Kiefern- und Fichtenmonokulturen mit einem geringen ökologischen Wert aber als Windvorranggebiete ausgewiesen werden", sagte Tumbrinck. Allerdings sollte mit anerkannten Experten zur Vermeidung von Kollisionen und Verletzungen von Fledermäusen und Vögeln verbindliche Abschaltalgorithmen mit den Windanlagenbetreibern vereinbart werden. Aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung sei auch die Umgebung von Feuchtgebieten, Fließgewässern und Seen zukünftig von Windkraftanlagen frei zu halten.

Die ausführliche überarbeitete Position des NABU-NRW
finden Sie auf unserer Homepage unter
http://www.nabu-nrw.de.

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Quelle:
Pressemitteilung, 27.03.2013
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2013