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STANDPUNKT/605: Wildwege - Auch Elche müssen wandern können (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 27. August 2014

NABU: Auch Elche müssen wandern können

Miller: Bundesprogramm Wiedervernetzung konsequent umsetzen



Berlin - Ein Elchbulle geriet zu Wochenbeginn in die Schlagzeilen, weil sein Ausflug aus freier Wildbahn in einem Firmengebäude in Sachsen endete. Mit Blick auf den in Sachsen umherwandernden Elch weist der NABU auf die Bedeutung von Grünbrücken hin und ruft die Bundesregierung zu einer konsequenten Umsetzung des von ihr beschlossenen Bundesprogramms Wiedervernetzung auf. "Das Beispiel des jungen Elchbullen zeigt, dass wir unsere Landschaft wieder durchgängiger für Tierarten mit großen Raumansprüchen machen müssen. Einmal hatte der Elch die Bundesautobahn schon überquert, ein zweites Mal hätte er es vielleicht nicht geschafft", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

In diesem Jahr habe es bereits mehrfach Elchbeobachtungen im grenznahen Bereich zu Polen und Tschechien gegeben, die potenziellen Wanderrouten seien aber vielerorts durch Straßen unterbrochen, geeignete Lebensräume so nur schwer erreichbar. Der NABU fordert die Bundesregierung auf, das im Jahr 2012 beschlossene Bundesprogramm Wiedervernetzung nun konsequent anzugehen und für eine zügige Umsetzung zu sorgen. Von den in diesem Papier identifizierten 99 prioritär erforderlichen Querungsbauwerken an deutschen Fernstraßen wurde erst ein einziges Projekt auf regulärem Wege fertig gestellt, wenige weitere sind in Bau oder in der Planungsphase.

"Ohne einen eigenen Haushaltstitel innerhalb des Straßenbauetats dürfte es schwierig werden, die geplante Umsetzung des Programms bis zum Jahr 2020 tatsächlich zu erreichen. Das Konjunkturpaket II hat vor vier Jahren einen kurzen Aufwind gebracht, einige Grünbrücken konnten so außerplanmäßig finanziert werden. Nun herrscht aber wieder Flaute in Sachen Wiedervernetzung", so NABU-Naturschutzexperte Till Hopf. Mit Querungshilfen würde das Problem der Zerschneidung von Lebensräumen zwar nicht vollständig gelöst. Besonders für größere mobile Arten stellen sie aber unverzichtbare Hilfen für den Ortswechsel innerhalb ihres Lebensraumes bzw. zwischen Teillebensräumen dar.

Hintergrund:

Manche Naturlandschaft gleicht aus Tiersicht heute einem Flickenteppich isolierter Gebiete, in dem arttypisches Wanderverhalten nicht mehr möglich ist. Sechsspurige Autobahnen, Lärmschutzwände, ICE-Trassen und unüberwindbare Wildschutzzäune entlang der Autobahnen trennen Artgenossen und Lebensräume und verhindern Wanderungen und Austausch. Zudem kommen auf Deutschlands Straßen jährlich mehrere Hunderttausend Wildtiere bei Kollisionen ums Leben - oft auch mit fatalen Folgen für die beteiligten Autofahrer.

Der NABU forderte daher bereits im Jahr 2008 in seinem NABU-Bundeswildwegeplan, in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2020 zentrale Wildwege wieder zu öffnen. Dafür wurden 125 vordringliche Konfliktstellen identifiziert, die durch die Errichtung von Grünbrücken und anderen Querungsbauwerken entschärft werden könnten.

Das im Jahr 2012 von der Bundesregierung verabschiedete Bundesprogramm Wiedervernetzung greift diese Anregungen auf und listet insgesamt 99 Projekte, die für eine Wiedervernetzung realisiert werden müssen und bis zum Jahr 2020 umgesetzt sein sollen. Zwar konnten zwischenzeitlich 18 Querungshilfen aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden, wovon eine in Bau und 16 fertiggestellt sind. Aus dem regulären Verkehrsetat wurde bisher aber erst ein Landschaftstunnel realisiert, zwei Grünbrücken sind in Bau. Für neun weitere Projekte laufen die Planungen. Damit sind lediglich rund Dreiviertel des vordringlichen Vernetzungsbedarfs noch nicht in Planung oder Umsetzung.

Im Internet zu finden unter
www.nabu.de/themen/artenschutz/nationalerartenschutz/wildtierkorridore/

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Quelle:
NABU Pressedienst Nr. 93/2014, 27.08.2014
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
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Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2014