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STELLUNGNAHME/023: Erschreckende Unkenntnis von EU-Kommissar Oettinger (Umweltinstitut München)


Umweltinstitut München e. V. - 1. April 2011

Umweltinstitut München bestürzt: EU-Kommissar Oettinger komplett ahnungslos!


München, 01. April - Der Vorstand des Umweltinstitut München, Christina Hacker und Harald Nestler, zeigt sich fassungslos über die erschreckende Unkenntnis des amtierenden EU-Energiekommissars Günther Oettinger.

In der Diskussion um die Inkraftsetzung der Katastrophen-Grenzwertregelung für japanische Lebensmittel erklärte seine Sprecherin gegenüber der Süddeutschen Zeitung am 31. März, dass "die normalerweise sehr niedrig angesetzten Grenzwerte ... einen einfachen Grund (hätten)": "Wir wollen die Betreiber von Kernkraftwerken zwingen, so wenig wie möglich Strahlung in die Umgebung rauszulassen. Deshalb gelten generell sehr niedrige Grenzwerte".

Die nach Tschernobyl festgesetzten Grenzwerte dienten selbstverständlich nicht dem Schutz der Bevölkerung vor Radioaktivität aus dem Normalbetrieb der Atomkraftwerke. Sie wurden erlassen, um die Bevölkerung vor der langfristigen Verstrahlung durch den Super-GAU von Tschernobyl zu schützen. "Wer daraus ableitet, dass dies auch zum Schutz vor Verstrahlung aus dem Normalbetrieb gilt, dokumentiert damit seine völlige Inkompetenz im Bereich des Strahlenschutzes und hat keine Ahnung von den Folgen der Tschernobyl-Katastrophe", erklärt Karin Wurzbacher, Physikerin am Umweltinstitut München.

Oder glaubt Herr Oettinger tatsächlich, dass aus deutschen Atomkraftwerken im Normalbetrieb so viel Radioaktivität entlassen werden könnte, dass die Lebensmittelbelastung unserer Pilze und Wildschweine die Grenzwerte der Tschernobyl-Verordnung überschreitet?

So viel Unkenntnis über die Historie des Tschernobyl-Unfalls und den Sinn und Zweck von Grenzwertverordnungen lässt uns beim Schutz vor den Auswirkungen des Super-GAU in Fukushima Schlimmstes befürchten. Der erste Schritt gegen die Verbraucher wurde ja bereits mit der Anwendung der atomaren Notstands-Grenzwertverordnung gemacht. Eine Regelung für den Umgang mit verstrahlten Schiffen, Containern und Non-Food-Produkten gibt es bislang noch nicht. Wir dürfen gespannt sein, was uns hier noch zugemutet wird.

Informationen über das Umweltinstitut München finden Sie unter: http://www.umweltinstitut.org


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Quelle:
Pressemitteilung, 01.04.2011
Herausgeber:
Umweltinstitut München e.V.
Landwehrstraße 64a, 80336 München
Tel.: 0 89 / 30 77 49 - 0
E-Mail: info@umweltinstitut.org
Internet: www.umweltinstitut.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2011