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STELLUNGNAHME/273: Flächenverbrauch - Entwurf zum NRW-Landesentwicklungsplan misslungen (NABU NRW)


Pressemitteilung BUND | LNU | NABU NRW - Nr. 05/16, 14. Januar 2016

Flächenverbrauch Einhalt gebieten

Naturschutzverbände kritisieren Überarbeitung des LEP-Entwurfs im Hinblick auf eine natur- und klimaverträgliche Raumentwicklung als misslungen


Düsseldorf - Seit 2013 wird der Landesentwicklungsplan (LEP) überarbeitet. Die nordrhein-westfälischen Natur- und Umweltschutzverbände BUND, LNU und NABU hatten zu diesem Entwurf eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, in der sie schon nicht mit Kritik sparten. In dem zurzeit erfolgenden zweiten Beteiligungsverfahren legen BUND, LNU und NABU nun erneut eine Stellungnahme vor, in der sie vor allem die weitreichenden Zugeständnisse an die Wirtschaft und weitere Nutzergruppen insbesondere zu Lasten des Freiraum- und Naturschutzes als misslungen kritisieren.

"Speziell die im überarbeiteten LEP-Entwurf enthaltenen Änderungen zum 'Siedlungsraum' haben gravierende Auswirkungen, schwächen sie doch den Freiraumschutz erheblich", erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. So würde das '5-Hektar-Ziel' der Landesregierung zur Begrenzung des Flächenverbrauchs stark aufgeweicht und dem Vorrang der Innenentwicklung würde nur eine geringe Bedeutung beigemessen. Zusammen mit den methodischen Vorgaben zur Bedarfsermittlung von Siedlungsflächen, die für Wohnbauflächen erhebliche Defizite aufweisen und für Gewerbe- und Industrieflächen aufgrund der Trendfortschreibung jeglichen methodischen Ansatz zur Reduzierung des Flächenverbrauchs vermissen lassen, werde diese Ausrichtung der Landesplanung dazu führen, dass die Ziele von Bund und Land zu Reduzierung des Flächenverbrauchs nicht erreicht werden. Das '5-Hektar-Ziel' werde damit in der landeseigenen Planung ad absurdum geführt.

Nach wie vor gehen in Nordrhein-Westfalen täglich 10 Hektar wertvolle Natur- und Freiraumfläche verloren. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche nimmt inzwischen knapp ein Viertel der gesamten Landesfläche ein. "Diese anhaltende Zersiedelung muss gestoppt werden. Deswegen ist die Reduzierung des Flächenverbrauchs bis zum Jahr 2025 auf 'Netto Null' und eine entsprechende Zielsetzung im LEP eine zentrale Forderung der Naturschutzverbände", so Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND. Dazu gehöre insbesondere eine flächensparende, demografische Faktoren berücksichtigende, energieeffiziente und klimagerechte Siedlungsentwicklung. Planungen und Maßnahmen der Innenentwicklung müssten damit zwingend Vorrang vor der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich eingeräumt werden.

"Mit der Umwandlung des 'Fünf-Hektar-Ziels' von einer Muss- in eine Soll-Bestimmung bleibt der Freiraumschutz bei der Abwägung verschiedener Nutzungsinteressen auf kommunaler und regionaler Ebene zukünftig noch mehr als bisher schon auf der Strecke", befürchtet Mark vom Hofe, Vorsitzender der LNU. Zudem drohe durch das Fehlen jeglicher "Tabuzonen" wie Nationalparke, Naturschutzgebiete oder Wasserschutzzonen beim Rohstoffabbau die Gefahr, dass der Druck auf die letzten Rückzugsräume weiterhin erhöht wird und selbst wertvollste Flächen partikularen Interessen zum Opfer fallen. Zunehmende Flächenverbräuche angesichts immer knapper werdender Flächen seien nicht mehr akzeptabel. So werden allein im Kreis Wesel nach Abarbeitung der bestehenden Genehmigungen bereits 10% der Gesamtfläche des Kreises durch den Kiesabbau aufgebraucht sein. Begrenzungen dieses Verbrauchs im überarbeiteten LEP-Entwurf suche man jedoch vergebens.

Angesichts solch drängender Umweltprobleme wie dem stetig fortschreitenden Flächenverbrauch, dem fortschreitenden Rückgang der Artenvielfalt und dem Klimawandel hätten sich die Naturschutzverbände den starken politischen Willen gewünscht, diesen großen Herausforderungen auch durch einen wirksamen Einsatz landesplanerischer Steuerungsinstrumente zu begegnen. Diese Chance nutze der LEP 2015 nicht.


Die ausführlichen Stellungnahmen der Naturschutzverbände zur Novellierung des Landesentwicklungsplans sind unter
www.nabu-nrw.de//natur-und-landschaft/naturschutz-nrw/recht/landesplanung/index.html
zu finden.

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Quelle:
Gemeinsame Pressemitteilung, 14.01.2016
NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2016

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