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STELLUNGNAHME/386: NABU zur Windkraftplanung - Mehr Rücksicht auf Artenschutz nehmen! (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 21. August 2017

NABU zur Windkraftplanung

Bei nächsten Planungsschritten mehr Rücksicht auf Artenschutz nehmen!


Neumünster, 21. August 2017 - Sobald die zahlreichen Stellungnahmen zu den Entwürfen des Landesentwicklungsplans sowie den Regionalplänen in Sachen Windkraft ausgewertet sind, wird die Landesregierung aller Wahrscheinlichkeit nach mit einer abgeänderten Entwurfsfassung in die nächste Runde des Beteiligungsverfahrens gehen. Der NABU fordert die federführende Landesplanungsbehörde auf, dabei mehr Rücksicht auf die naturschutzrechtlich gebotenen Artenschutzbelange zu nehmen.

Betroffen sind vor allem die Brutgebiete windkraftsensibler Großvögel wie Seeadler und Rotmilan, wichtige Vogelzugrouten und bedeutende Fledermausvorkommen. Im bisherigen Entwurf der Windkraft-Planung sind zahlreiche Windkraft-Vorranggebiete eingetragen, die hiermit heftig kollidieren. So sind beispielsweise im nordöstlichen Kreis Segeberg mehrere neue Windparks vorgesehen, von denen jeder im Nahbereich von gleich mehreren Rotmilanhorsten liegt. Eine Umsetzung dieser Planung würde zwangsläufig zum Tod der stattlichen Greifvögel führen. In solchen Situationen helfen auch die zur Bewertung des Kollisionsrisikos vorgeschriebenen Artenschutzgutachten nichts. Denn diese werden von den Windkraftinvestoren in Auftrag gegeben. Da wundert es nicht, dass bisher jedes dieser Fachgutachten den geplanten Windkraftanlagen ihre Artenschutzverträglichkeit attestiert hat. Der einzig vertretbare Weg wäre hier, zu wirklich sämtlichen Brutbeeichen die von den Vogelschutzwarten der Länder vorgesehenen Mindestabstände konsequent einzuhalten. Davon ist die Windenergieplanung aber noch weit entfernt.

Sollte die neue Landesregierung, wie von CDU und FDP gefordert, die Abstände auch zu Splittersiedlungen erhöhen, darf der Flächenverlust für die Windenergie keinesfalls durch Heranrücken an für den Naturschutz wichtige Bereiche kompensiert werden. Damit der Naturschutz, hier vor allem der Schutz gefährdeter Vogel- und Fledermausarten, nicht 'unter die Räder' gerät, fordert der NABU die Landesregierung auf, von dem bisherigen Dogma abzurücken, mindestens zwei Prozent der Landesfläche der Windkraft zur Verfügung zu stellen. Zumal das 2 %-Ziel nicht fachlich zu begründen, sondern eine rein politische Vorgabe ist. Die Energiewende wird nicht scheitern, wenn auf das eine oder andere problematische Windkraftgebiet verzichtet wird. Sie droht eher deswegen zu scheitern, dass trotz des forcierten Ausbaus der erneuerbaren Energien die C02-Emissionen eher zu- als abnehmen, weil tatsächlich effiziente Maßnahmen zur drastischen Reduzierung des Energieverbrauchs ausbleiben. Im Gegenteil - mit Projekten wie der festen Fehmarnbeltquerung werden sogar die Voraussetzungen für zusätzlichen Energieverbrauch geschaffen.

Weitere Infos im Internet unter www.NABU-SH.de

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Quelle:
Presseinformation, 21.08.2017
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2017

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