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STELLUNGNAHME/454: Neue Unterlagen zur Elbvertiefung - Gesamtbetrachtung fehlt (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg - 8. Februar 2018

Gemeinsame Pressemitteilung mit NABU und WWF

Neue Unterlagen zur Elbvertiefung: Es fehlt eine Gesamtbetrachtung


Die aktuelle Ankündigung der Hamburger Wirtschaftsbehörde, wie und mit welchen neuen Planunterlagen der vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig eingestufte Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung geheilt werden soll, trifft beim Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe auf große Skepsis. So beabsichtigt die Behörde offenbar keine neue und umfassende Bewertung der Ausgleichskonzeption, obwohl das Gericht eine neue Bilanzierung einfordert. Die bislang vorgelegte Ausgleichsbilanz ist aus Sicht der Richter aufgrund der Fehlbeurteilung bei der europarechtlich geschützten Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel "infiziert", also insgesamt nicht mehr geeignet, den vorgeschriebenen Ausgleichsbedarf zu ermitteln (siehe: RN 407 und 457, Urteil vom 09.02.2017, http://www.bverwg.de/de/090217U7A2.15.0).

Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF zeigen sich aufgrund des aktuell bekannt gewordenen Vorgehens überrascht, da mit dieser Planergänzung nur einer der insgesamt drei Kritikpunkte des Bundesverwaltungsgerichts aufgegriffen wird und der Rest gesondert in anderen Verfahren abgearbeitet werden soll. "Die neuen Unterlagen erhalten wir erst Anfang März und werden sie fachlich intensiv prüfen. Wir haben immer deutlich gemacht, dass nur eine neue Gesamtbetrachtung der Ausgleichserfordernisse, in der alle Rechtsfehler abgearbeitet werden, der Bedeutung des Lebensraums Elbe gerecht wird", so die Verbände.

Zum Hintergrund:

Am 9. Februar 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 7 A 2.15 (7 A 14.12)) der vom WWF unterstützten Klage des BUND und des NABU stattgegeben und den Planfeststellungsbeschluss zur geplanten 9. Elbvertiefung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das Gericht hatte festgestellt, dass die vorgesehene Ausgleichsmaßnahme Kreetsand für den weltweit nur an der Tideelbe vorkommenden Schierlings-Wasserfenchel einen Etikettenschwindel darstelle, die Entwicklung des Salzgehaltes als Folge der Elbvertiefung in einem Elbabschnitt nicht ausreichend vorsorglich untersucht worden sei und die Abgrenzung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen zu den Maßnahmen, zu denen das Land Niedersachsen unabhängig von der Elbvertiefung verpflichtet ist, unklar geblieben sei.

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Quelle:
Presseinformation, 08.02.2018
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2018

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