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STELLUNGNAHME/550: BMEL setzt sich für Schutz des Schweinswals in der Ostsee ein (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - 29. März 2019

BMEL setzt sich für Schutz des Schweinswals in der Ostsee ein


Der SPIEGEL berichtet heute vorab, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Schutz der Schweinswalpopulation in der zentralen Ostsee behindere, indem der Schutzstatus der Tiere im Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (CMS) nicht angehoben werde.

Das BMEL teilt mit: Diese Behauptung ist nicht zutreffend.

Richtig ist: Es ist eine unter den Ressorts abgestimmte Position der Bundesregierung, keinen Antrag zur Listung des Ostseeschweinswals in Anhang I des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (CMS) zu stellen.

Das Bundesministerium für Umwelt war in diesen Prozess entsprechend mit einbezogen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft setzt sich sowohl auf nationaler, wie auf internationaler Ebene nachdrücklich für den Schutz der Wale ein. Dazu zählt insbesondere die Weiterentwicklung von Warngeräten (sog. Pinger), um Schweinswale von Stellnetzen fern zu halten und somit ihren Beifang zu vermeiden. Das in Deutschland entwickelte neuartige Warngerät ("Porpoise-Alert"), das Wal-Laute imitiert, wurde inzwischen vom Thünen-Institut für Ostseefischerei erfolgreich getestet und wird bereits von vielen Stellnetzfischern eingesetzt. Es führt zu einer Verringerung der Beifänge um rund 70 Prozent. Darüber hinaus gibt es z. B. auch eine freiwillige Vereinbarung des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein mit dem zuständigen Landesministerium, wonach die Stellnetzflächen in den Monaten Juli/August deutlich reduziert werden, um Beifänge von Schweinswalen weiter zu vermindern.

Die Gründe, weshalb die Bundesregierung keinen Antrag zur Listung des Ostseeschweinswals in die CMS gestellt hat, sind folgende:

  • Die Populationsgröße hat sich sowohl in der Nordsee als auch in der Ostsee in den letzten zehn Jahren positiv entwickelt.
  • Der östliche Ostseeschweinswal ist keine eigenständige Art und somit nicht vom Aussterben bedroht. (Zur Information: Die Population in der südlichen Nordsee umfasst Schätzungen zufolge rund 60.000 Tiere, im südlichen Kattegat, der Beltsee und der westlichen Ostsee halten sich rund 18.500 Tiere auf. In der östlichen Ostsee leben hingegen nur rund 600 Tiere.)
  • Mit einer Aufnahme der Ostseeschweinswale in den Anhang I CM/S müsste bereits ab einer Beifangmenge von 5 Individuen die Stellnetzfischerei verboten werden. Die Einstellung der Stellnetzfischerei hätte zur Folge, dass die kleine handwerkliche Fischerei in der Ostsee mit ihren allein in Deutschland rund 1000 Fischereifahrzeugen unter 12 Metern Länge fast vollständig aufgegeben werden müsste.

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Quelle:
Pressemitteilung 72/19, 29.03.2019
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Referat MK1, Pressestelle
Hausanschrift: Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 529-3170, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2019

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