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STELLUNGNAHME/588: Änderung des Naturschutzrechts - Angriff auf den Artenschutz abgewendet (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 19. Dezember 2019

NABU: Angriff auf den Artenschutz abgewendet

Überarbeiteter Gesetzentwurf zum Bundesnaturschutzgesetz beschlossen / NABU-Petition mit 45.000 Unterschrift machte Druck


Berlin - Der NABU begrüßt die am Donnerstag vom Bundestag verabschiedete überarbeitete Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Die von der Koalition im Frühsommer eingebracht ursprüngliche Version hatte der NABU aufs Schärfste kritisiert, und Bürgerinnen und Bürger mobilisiert, um diesen Angriff auf den Artenschutz abzuwenden. Fast 45.000 Menschen unterstützten die NABU-Petition "Hände weg vom Wolf". Nach monatelangem Ringen wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf nochmal deutlich überarbeitet und berücksichtigte dabei viele der NABU-Kritikpunkte. So zum Beispiel, dass der Einsatz und die Prüfung von zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen explizit im Gesetzestext gefordert werden, bevor aufgrund ernster wirtschaftlicher Schäden der Abschuss eines Wolfes beantragt werden kann. Im Begründungstext werden als mögliche Maßnahmen wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde genannt. Diese Betonung des Herdenschutzes geht Hand in Hand mit der Absage an einen Antrag der FDP zur Aufnahme von Wölfen ins Jagdrecht.

"Langsam aber sicher reift die Einsicht, dass Herdenschutz der Dreh- und Angelpunkt für die Koexistenz von Wölfen, Menschen und Weidetieren ist. Jagd oder präventiver Abschuss gehören nicht dazu", so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Was genau als zumutbare Herdenschutzmaßnahmen in welcher Situation gilt, sei aber immer noch nicht geklärt. Der NABU hat hierzu mit zehn weiteren Verbänden einen Kriterienkatalog erarbeitet.

Mit der überarbeiteten Gesetzesänderung ist die Gefahr für andere Arten wie Kegelrobbe, Biber und Kormoran erst einmal gebannt. An ihrem Schutzstatus ändert sich mit der neuen Gesetzesversion nichts. Insbesondere das befürchtete rechtliche und behördliche Chaos durch eine Ausweitung auf jegliche Schäden, die die Bagatellgrenze überschreiten und damit auch für jeden Gartenteichbesitzer zuträfen, abgewendet.

Nach Ansicht des NABU ist die Gesetzesänderung aber grundsätzlich unnötig und setzt an der falschen Stellschraube an. Die Entnahme von Wölfen, die etwa Herdenschutzmaßnahmen überwinden und Weidetiere reißen, war schon vor der Gesetzesänderung per Ausnahmegenehmigung möglich. Laut der Änderung dürfte nun Wolf für Wolf eines Rudels geschossen werden, bis die Schäden in einer Region aufhören, ohne dass überhaupt klar ist, welches Tier die Schäden verursacht hat. Diese Änderung verstößt gegen EU-rechtliche Bestimmungen und bleibt ein klarer Kritikpunkt, der sogar Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen könnte.

"Die Entnahme eines geschützten Tieres wie dem Wolf muss immer eine Einzelfallbetrachtung bleiben, anstatt das ganze Rudel in Sippenhaft zu nehmen", so Birte Brechlin, NABU-Wolfsexpertin. Der Europäische Gerichtshof hatte im Herbst in seinem Urteil zu Finnland erneut die enge Auslegung der FFH-Richtlinie betont. Zudem wäre die Politik besser beraten gewesen, die Zeit und Energie, die in die Gesetzesänderung geflossen ist in die Förderung der Weidetierhaltung zu investieren, anstatt mit Scheindebatten die Lösung der eigentlichen Probleme zu verschleppen.

"Ein Betrieb, der nicht ständig ums Überleben kämpfen muss, hat mehr Kapazitäten um Herausforderungen wie den Herdenschutz zu meistern", so Krüger. Hier würde auch das vom NABU schon lange geforderte Herdenschutzkompetenzzentrum zu Beratung und Forschung einen entscheidenden Fortschritt bringen. "Beim Thema Wölfe, Beweidung und Herdenschutz müssen alle Beteiligten an einen Tisch. Wir bieten auch der Politik an, den eingeschlagenen Weg der Verständigung über Ressortgrenzen hinweg gemeinsam fort zu setzen", betont Krüger.

Mehr Infos: www.NABU.de/wolf

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 141/19, 19.12.2019
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2019

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