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STELLUNGNAHME/615: Bundesrat schwächt Austausch zwischen Bürgern und Behörden (BUND)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - BUND-Kommentar vom 15. Mai 2020

Bundesrat schwächt Austausch zwischen Bürgern und Behörden

Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauprojekten künftig nur noch digital


Zum heute vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Coronakrise (Planungssicherstellungsgesetz, PlanSiG) erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

"Das vom Bundesrat verabschiedete Gesetz schwächt ein wichtiges demokratisches Instrument: die Bürgerbeteiligung. Erörterungstermine sind das Herz dieser Beteiligung: Hier werden öffentliche Projekte genau erläutert, wichtige Informationen ergänzt und Fehler korrigiert. Nur im direkten Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden kann es gelingen, Vorurteile abzubauen und Sorgen zu nehmen. Gerade in diesen unsicheren Krisen-Zeiten auf sie zu verzichten, ist das falsche Signal: Wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger.

Stattdessen regt das Gesetz aber an, dass Behörden auf alle freiwilligen Erörterungstermine verzichten, alle verpflichtenden sollen in Online-Konsultationen verwandelt werden. Einen direkten Austausch gibt es dadurch nicht mehr. Das schafft weitere Unsicherheit.

Wir müssen alles tun, um die Verbreitung des Coronavirus zu unterbinden. Ohne Not sollte aber nicht auf eine Pflicht des Staates und ein Recht der Bürgerinnen und Bürger verzichtet werden. Erörterungstermine können und sollen unter den gebotenen Abstandsregeln und gegebenenfalls mit weniger Teilnehmenden weiter stattfinden. Videokonferenzen können Risikopatientinnen und Risikopatienten eine Teilnahme ermöglichen. Doch kann eine Videokonferenz einen Erörterungstermin nie ganz ersetzen, denn technisch wenig bewanderte Menschen werden sonst ausgeschlossen, auch gibt es zu oft Störungen. In den letzten Jahren wurden Beteiligungs- und Klagerechte immer weiter eingeschränkt. Unter keinen Umständen darf das Gesetz ohne Überprüfung bis 31. März 2021 laufen."

BUND-Stellungnahme zum Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG):
www.bund.net/PlanSiG

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Quelle:
BUND-Pressedienst, 15.05.2020
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
E-Mail: presse@bund.net
Internet: www.bund.net


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2020

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