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ATOM/064: Halbwertzeit - Schleichwege zur Endlagerung ... (AG Schacht Konrad)


Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V. - Presseinformation, 20. Oktober 2016

Schacht KONRAD: Eingangslager per Gesetz

Bundesregierung hebelt Beschränkungen des Planfestellungsbeschlusses aus


Versteckt im Gesetzespaket zur "Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung" hat die Bundesregierung die Option für ein zentrales Eingangslager Schacht KONRAD beschlossen. "Damit hebelt die Bundesregierung die Beschränkungen des Planfeststellungsbeschlusses Schacht KONRAD per Gesetz aus", erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. Die Genehmigung für KONRAD schreibt mit gutem Grund vor, dass die radioaktiven Abfälle von den Atomanlagen im ganzen Bundesgebiet Just-in-time angeliefert und direkt eingelagert werden sollen. Damit sollte eine zusätzliche gesundheitliche Belastung der Bevölkerung vermieden werden.

Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: "Mit einen zentralen Eingangslager für alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle wird die Gefährdungslage in unserer Region weiter erhöht. Es ist ein Skandal, dass man sich auf keine Zusagen verlassen kann. Die Studie zu den Transportgefahren ist auf 2020 verschoben, die zusätzliche Einlagerung von 300.000 Kubikmeter strahlendem Müll ist noch lange nicht vom Tisch und nun soll entgegen allen Beteuerungen doch ein Eingangslager kommen."

"Die Lügen gehen weiter und die ganze Wahrheit kommt nur langsam Stück für Stück auf den Tisch", erklärt Wolfgang Räschke, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine. "Gegen eine solche Salamitaktik hilft nur, das Atommülllager Schacht KONRAD ganz zu verhindern."

Ulrich Löhr, 1. Vorsitzender des Landvolks Braunschweiger Land weist auf die Auswirkungen auf die Debatte um ein Zwischenlager für den ASSE-Müll hin: "Viele Anwohner befürchten seit langem, dass ein Zwischenlager für den ASSE-Müll auch für andere radioaktive Abfälle missbraucht werden könnte. Mit diesem Gesetz bekommen ihre Befürchtungen recht. Denn warum sollte die neue "Bundesgesellschaft für Zwischenlager" zwei Anlagen in der selben Region errichten und betreiben?!"

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Quelle:
KONPress - 20.10.2016
Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad e.V.
Bleckenstedter Straße 14a, 28239 Salzgitter
Telefon: 05341 / 90 01 94, Fax: 05341 / 90 01 95
E-Mail: info@ag-schacht-konrad.de
Internet: www.ag-schacht-konrad.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Oktober 2016

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