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WALD/224: Hambacher Forst - kein Grund zum Feiern ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 20. Oktober 2017

Braunkohle: Rodungsstopp im Hambacher Wald verlängert

RWE reagiert auf BUND-Klagen


Düsseldorf, 20.10.2017 | Vorerst wird es keine Rodungen im Hambacher Wald für den Braunkohlentagebau Hambach geben. Im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land NRW wegen der Fortführung des Tagebaus hat die RWE Power AG heute verbindlich gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln erklärt, dass sie vor dem 22. November 2017 keine Rodungen zur Freimachung des weiteren Tagebauvorfeldes vornehmen wird. Hintergrund ist die Verschiebung der mündlichen Verhandlung der BUND-Klagen gegen den Braunkohlentagebau. Die ursprünglich für den 17. Oktober terminierte Verhandlung war vom Gericht zur vorherigen Klärung weiterer Sachfragen auf den 21. November verschoben worden.

Für den BUND ist das ein kleiner Etappensieg. 'Jeder Quadratmeter des einzigartigen Hambacher Waldes ist es wert, gerettet zu werden', sagte der Geschäftsleiter des BUND NRW, Dirk Jansen. Laut RWE greift jegliche Verzögerung erheblich in die innerbetrieblichen Rodungspläne ein und stört den Tagebaubetrieb. Setzt sich der BUND vor Gericht durch, dürfte die RWE Power AG in 2017 überhaupt keine Rodungen mehr durchführen.

Von dem vor der bergbaulichen Inanspruchnahme noch mehr als 4.100 Hektar großen Wald sind trotz der Zerstörung durch die Braunkohlenbagger noch immer große Bestände vorhanden. Die Restflächen der Eichen-Hainbuchenwälder gehören noch immer zu den flächenhaft und qualitativ hochwertigsten Vorkommen dieses Lebensraumtyps in der ganzen atlantischen Region Deutschlands. Dazu ist der Wald Lebensraums streng geschützter Tierarten wie zum Beispiel der Bechsteinfledermaus. Insbesondere auch in der waldarmen niederrheinischen Bucht ist der Wald von außerordentlicher Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt sowie die ökologischen Vernetzungen.

Aktenzeichen:
14 L 3777/17 (Eilverfahren), 2017/Bg51
(Hauptsacheverfahren)
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Mehr:
Ein Hintergrundpapier zum 'Hambacher Wald' sowie weitere Informationen zu den Klagen finden Sie hier:
https://www.bund-nrw.de/themen/braunkohle/hintergruende-und-publikationen/braunkohlentagebaue/hambach/bund-klage-gegen-hambach/

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Quelle:
Presseinformation, 20.10.2017
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2017

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