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MELDUNG/129: Radioaktives Trinkwasser im Ernährungspolitischen Bericht 2016 (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1089, vom 22. Aug. 2016 - 35. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)


Radioaktives Trinkwasser im Ernährungspolitischen Bericht 2016

Die Belastung mit radioaktiven Stoffen sei in Deutschland im Schnitt als sehr gering einzustufen, heißt es im Ernährungspolitischen Bericht der Bundesregierung für 2016. Allerdings sei eine große Bandbreite der Konzentration natürlicher radioaktiver Stoffe im Rohwasser zu registrieren. Daher bestehe durchaus ein Bedarf an gesetzlicher Regulierung, um entsprechende Vorsorgemaßnahmen in die Wege zu leiten. Verwiesen wird in dem Bericht auf einen Leitfaden zur Messung und Bewertung von radioaktiven Stoffen in Roh- und Trinkwässern. Der überarbeitete Leitfaden soll Ende 2016 auf www.bmub.bund.de/N49023/ veröffentlich werden. Die jetzt noch gültige Vorgängerversion kann über diese web-Adresse ebenfalls abgerufen werden.

Der Ernährunspolitische Bericht widmet sich u.a. auch den WHO-Leitlinien zur Trinkwasserqualität und schreibt, dass das Umweltbundesamt (UBA) Schulungen in Osteuropa, dem Kaukasus, in Zentralasien, im Iran sowie in Äthiopien durchführt, um die dortigen Fachleute mit den WHO-Leitlinien gekannt zu machen.

Neues vom "Protokoll über Wasser und Gesundheit"

Kurz wird im Ernährungspolitischen Bericht auch auf das Protokoll über Wasser und Gesundheit (s. RUNDBR. 979/1-4) eingegangen. Deutschland ist seit 2007 Vertragspartei des Protokolls über Wasser und Gesundheit des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen der UNECE-Region. (Die Großregion umfasst das geographische Europa, sowie die Nachfolgestaaten der Sowjetunion in Osteuropa, dem Kaukasus und in Zentralasien). In diesem Rahmen leitet Deutschland gemeinsam mit zwei Partnern den Arbeitsbereich "Kleine Trinkwasserversorgungen und dezentrale Abwasserentsorgung". Dieser Arbeitsbereich hat eine Sammlung von Instrumentarien und bewährten Praktiken zur Verbesserung der Situation kleiner Wasserversorgungen und dezentraler Abwasserentsorgungen in der Europäischen Region entwickelt, die 2016 veröffentlicht werden soll. Ferner hat der Arbeitsbereich eine Befragung der Vertragsparteien zu Aspekten der Regulierung, der Struktur und der Trinkwasserqualität durchgeführt, deren Ergebnisse die Relevanz von kleinen Wasserversorgungen verdeutlichen, aus denen in Europa fast ein Viertel der Bevölkerung versorgt wird.

"Aufgezeigt werden auch Bereiche mit möglichem Handlungsbedarf: so sind beispielsweise in fast der Hälfte der Länder keine Anforderungen an die Qualifikation von Betreibern kleiner öffentlicher Wasserversorgungen vorhanden und in mehr als einem Drittel der Länder gelten rechtliche Anforderungen nicht für Einzelversorgungen oder nur für solche, die gewerblich genutzt werden", heißt es im Ernährungspolitischen Bericht.

"Nachholbedarf bei der Trinkwasserverpackung"

Der Ernährungspolitische Bericht widmet sich auch dem Rohrleitungs- und Installationsmaterial in der häuslichen Trinkwasserversorgung. Dabei sei festzustellen, "dass der Einfluss von Werkstoffen und Materialien, aus denen Rohrleitungen und Armaturen gefertigt werden, auf die Qualität des Trinkwassers zunimmt". Der Bericht führt dies auf unsere gestiegenen Komfortansprüche zurück. Die würden zum Einen "zu komplexeren Installationen mit längeren Leitungswegen" führen. Zum Anderen käme es auch "zu wenig genutzten Sanitärbereichen, in denen Wasser längere Zeit stagniert". Somit würden mehr Situationen entstehen, in denen das Wasser Zeit habe, Stoffe aus den Installationsmaterialien aufzunehmen oder gar zu verkeimen.

"Die noch am Hausanschluss sehr gute Trinkwasserqualität kann bei längerer Aufenthaltszeit in Installationen, die nicht in Einklang mit den Vorgaben des technischen Regelwerks gebaut, gewartet und betrieben werden, somit abnehmen."

Daher seien Vorgaben für die Qualität von Materialien im Kontakt mit Trinkwasser und entsprechende Prüfvorschriften notwendig. Um damit gleichwohl den freien Warenverkehr nicht zu behindern und um ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen, sollten die Vorgaben für Installationsprodukte wie Leitungen und Armaturen europäisch harmonisiert werden. Der Bericht kommt zu folgendem Fazit:

"Während Vorgaben für die Verpackung anderer Lebensmittel national wie EU-weit gut geregelt sind, besteht für die 'Verpackung' des Trinkwassers Nachholbedarf auf EU-Ebene."

Verbindliche Bewertungsgrundlagen für Installationsmaterialen

An anderer Stelle im Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung das Umweltbundesamt (UBA) ermächtigt habe, verbindliche Bewertungsgrundlagen für Materialien im Kontakt mit Trinkwasser zu veröffentlichen. Diese sollen die bisher freiwilligen UBA-Leitlinien schrittweise ersetzen (s. RUNDBR. 1057/1-2, 542/1-2). 2013 habe das UBA die erste solche Bewertungsgrundlage - die für metallene Werkstoffe - bei der Europäischen Kommission notifiziert "und nach intensiver Diskussion wettbewerbsrechtlicher Fragen mit der Europäischen Kommission" im April 2015 veröffentlicht. 2016 soll die Veröffentlichung weiterer Bewertungsgrundlagen folgen.

"Hersteller von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser dürfen zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Bewertungsgrundlagen nur noch Werkstoffe und Materialien verwenden, die nach diesen Vorgaben erfolgreich geprüft worden sind",
stellt der Ernährungspolitische Bericht auf Seite 22 fest. Der Bericht ist als Bundestags-Drucksache 18/8650 am 02.06.16 erschienen.

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1089
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2016

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