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POLITIK/395: Novelle der Trinkwasserverordnung auf dem Weg in den Bundesrat (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 953 vom 10. September 2010 - 29. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Novelle der Trinkwasserverordnung auf dem Weg in den Bundesrat


Einer der Aufreger in der anstehenden Novelle der Trinkwasserverordnung (TVO) war die Aufnahme eines Urangrenzwertes in den Parameterkatalog der TVO. Vergleichsweise hohe Urankonzentrationen in einigen Trinkwasserversorgungen sowie in Mineralwässern hatten in den letzten Jahren mehrmals für ein großes Presseecho gesorgt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte deshalb vorgesehen, nach einer Empfehlung des Umweltbundesamtes den Urangehalt im Trinkwasser auf 10 Mikrogramm pro Liter zu begrenzen. Nach Auffassung der Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt würde dieser Wert selbst bei stetigem Genuss jegliche Gesundheitsgefährdung für alle Bevölkerungsgruppen ausschließen - auch für Säuglinge. Die Konsumentenorganisation Food Watch hatte - eben mit dem Blick auf Säuglinge - demgegenüber einen Wert von 2 Mikrogramm pro Liter eingefordert. Aus anderen Gründen war der 10 Mikrogramm-Grenzwert für Uran auf Bedenken der EU-Kommission gestoßen.

Dort musste nämlich der Novellenentwurf zur Prüfung eingereicht werden. Im sogenannten Notifizierungsverfahren checkt die Kommission, ob die Neufassung nationaler Verwaltungsvorschriften konform mit allen einschlägigen EU-Bestimmungen ist. Die Dienststellen der Europäischen Kommission hatten im Rahmen der Notifizierung der geplanten deutschen Trinkwasserverordnung de facto ein Veto zur vorgesehenen Einführung des 10 Mikrogramm-Grenzwertes für Uran eingelegt und die deutschen Behörden aufgefordert, eine Rechtfertigung für ihr Vorgehen vorzulegen. Die Europäische Kommission befürchtete, dass durch den niedrigeren deutschen Grenzwert für Trinkwasser in der Folge politischer Druck entstehen könnte, diesen Grenzwert auch EU-weit für Tafelwasser einzuführen. Und dies wiederum könnte den Warenverkehr bestimmter europäischer Tafelwässer behindern. Verwiesen wurde darauf, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei Uran einen Wert von 15 Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser empfiehlt. Der Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie der BUND forderten am 15. Juni 2010 in einer gemeinsamen Pressemitteilung, das Veto der EU-Kommission zurückzuweisen:

"Der BUND lehnt die Kritik der EU-Kommission an dem deutschen Grenzwert und die geforderte Anhebung des Grenzwertes für Uran über den Wert von 10 Mikrogramm pro Liter ab. Die hohe Trinkwasserqualität in Deutschland darf durch die Europäische Kommission nicht aufs Spiel gesetzt werden",

erklärte SEBASTIAN SCHÖNAUER, wasserpolitischer Sprecher des BUND. Und im Hinblick auf gleichlange Spieße gegenüber der Mineralwasserbranche forderte der BDEW:

"Der neue Urangrenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter muss ebenso wie die anderen Grenzwerte auch für Tafelwasser gelten."

Nachdem die EU-Kommission im Notifizierungsverfahren mit Stirnrunzeln reagiert hatte, antwortete das Bundesgesundheitsministerium mit einer Stellungnahme auf die merkantilen Kommissionsbedenken. Seither hat man von der EU-Kommission nichts mehr gehört. Insofern wird im Bundesgesundheitsministerium angenommen, dass das Notifizierungsverfahren gebongt sei. Als nächstes ist jetzt noch die Zustimmung der Bundesländer erforderlich. Derzeit lässt sich noch nicht abschätzen, ob der Novellenentwurf via Bundeskanzleramt bereits in die nächste Bundesratssitzung am 15. Okt. eingeschleust wird oder erst zur Sitzung am 5. Nov. 2010.

Der Novellenentwurf wurde in enger Abstimmung mit den Bundesländern erarbeitet. Gleichwohl könnte es sein, dass einzelne Bundesländer im Bundesratsverfahren versuchen werden, noch Mehrheiten für Modifizierungen der TVO-Neufassung zu finden. Bestreben aller Bundesländer ist es, mögliche Zusatzbelastungen von ihren Länderbehörden fernzuhalten - falls es an anderer Stelle keine entsprechenden Entlastungen gibt.

Einen superknappen Überblick über wesentliche Inhalte der Trinkwasserverordnung findet man auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums: www.bmg-bund.de → Aufgaben → Trinkwasser


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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 953/2010
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2010