Schattenblick →INFOPOOL →UNTERHALTUNG → KOCHEN

TIPS/018: Über das Einfrieren von Obst (SB)


WAS TUN, WENN ...

Über das Einfrieren von Obst


In der Regel kann man Obst gut einfrieren, ohne dabei große Geschmackseinbußen hinnehmen zu müssen. Folgendes sollte man aber beachten:

Früchte dürfen nicht länger als acht Monate in der Gefriertruhe gelagert werden. Bei längerer Lagerung kann es zu Farb- und Geschmacksverlusten kommen.

Je nach späterem Verwendungszweck kann man Obst mit oder ohne Zucker, gekocht (z.B. Kompott oder Apfelmus) oder roh einfrieren.

Viele Früchte, beispielsweise Erdbeeren, Kirschen oder Pflaumen, sollten zunächst einzeln eingefroren werden, damit die Form erhalten bleibt. Dazu kommen die einzelnen Früchte nebeneinander auf ein Brett oder Backblech und dieses wird waagerecht in die Gefriertruhe gelegt. In tiefgefrorenem Zustand kann das gefrorene Obst dann in Gefrierbeutel oder -dosen umgefüllt werden. Solches Obst eignet sich gut zum Belegen von Torten und Blechkuchen. Als Kuchenbelag kann man es noch in gefrorenem Zustand auf den Teig legen und mitbacken.

Kernobst wie Pflaumen oder Mirabellen werden zunächst vorsichtig gewaschen und auf trockenen Tüchern ausgebreitet. Anschließend werden sie halbiert und entkernt ebenfalls zuerst auf einem Backblech ausgebreitet eingefroren, bevor sie endgültig in die entsprechenden Gefriergefäße abgepackt werden.

Wassermelonen eignen sich nicht zum Einfrieren!

Pfirsiche, Nektarinen oder Aprikosen sollte man nach Möglichkeit vor dem Einfrieren häuten. Dazu werden sie kurz mit kochendem Wasser überbrüht. Mit einem Messer läßt sich die Haut dann leicht abziehen. Anschließend halbieren und den Stein entfernen.

Es sollten nur vollreife, feste Früchte verwendet werden.


Erstveröffentlichung am 3. März 1999

10. Juni 2008